Aktueller Stand zur Novellierung des Luftrechts

Quellenangabe: http://www.pro-modellflug.de/referentenentwurf/#faq


Wenn die neue Luftverkehrsordnung so in Kraft tritt wie derzeit geplant,

ändern sich einige Dinge für Modellflieger. Hier die Antworten auf die

wichtigsten Fragen.


Benötige ich für den Modellfug jetzt eine Genehmigung?


Nein, Modellflug bleibt grundsätzlich genehmigungsfrei. Allerding gilt wie

schon vor der Änderung der Luftverkehrsordnung, dass in bestimmten Fällen

eine Aufstiegserlaubnis vorliegen muss. Zum Beispiel wenn das Modell mehr

als 5 Kilogramm Abfluggewicht hat, mit Verbrennungsmotor in einer

Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von Wohngebieten betrieben wird

oder für Flugmodelle aller Art auf oder in einer Entfernung von weniger als

1,5 Kilometern von der Begrenzung von Flugplätzen.“


Darf ich weiterhin über 100 Meter fliegen?


Prinzipiell ja, sofern es die örtliche Umgebung zulässt. Allerdings muss

man sich als Pilot von einem Flugmodellsportverein oder einem beauftragtem

Verband (wie dem DMFV) in die Regeln einweisen lassen und darüber eine

individuelle Bescheinigung („Kenntnisnachweis“) erlangen. Erst dann darf

man wie bisher über 100 Meter hoch fliegen.


Darf ich auf einem Modellflugplatzt mit entsprechender Aufstiegserlaubnis

über 100 Meter hoch fliegen?


Auch hier gilt: der Pilot muss einen entsprechenden Kenntnisnachweis haben.


An welche Vereine kann ich mich wenden, um mir eine Einweisung geben zu lassen?


Rechtzeitig bevor die Verordnung in Kraft tritt, wird es auf der Website

des DMFV Infos darüber geben, wie und wo der Kenntnisnachweis erworben

werden kann.


Kann ich mir den Kenntnisnachweis bereits jetzt holen?


Nein, das ist noch nicht möglich.


Muss ich für die Einweisung Mitglied in einem Verein sein?


Nein, das ist nicht nötig. Die beauftragten Verbände, zu denen der DMFV

gehört, können allen Modellflugsportlern eine Bescheinigung ausstellen.


Gibt es weitere Voraussetzungen, um den Kenntnisnachweis zu bekommen?


Derzeit sieht die Regelung vor, dass der Kenntnisnachweis erst ab einem

Alter von 14 Jahren ausgestellt werden kann. Der DMFV setzt sich aber dafür

ein, dass es Kindern und Jugendlichen auch unter 14 Jahren unter bestimmten

Voraussatzungen möglich sein wird, über 100 Meter zu fliegen.


Ich war über Jahre Mitglied in einem Modellflugverein, bin jetzt jedoch

ausgetreten. Muss auch trotz jahrelanger Flugerfahrung eine Einweisung

erfolgen?


Ja. Das gilt nicht nur für ehemalige, sondern auch für aktuelle

Vereinsmitglieder.


Kostet die Einweisung etwas?


Derzeit sieht die vom BMVI geplante Gebührenordnung vor, dass für den

Kenntnisnachweis 25,- Euro berechnet werden müssen. Der DMFV hat leider

keinen Einfluss auf diese Kosten, hat sich beim BMVI aber für eine

flexiblere Gestaltung eingesetzt.


Ist das Einweisungsprozedere aufwändig?


Konkrete Vorgaben für den Kenntnisnachweis gibt es noch nicht. Der DMFV

wird das Prozedere jedoch so unbürokratisch wie möglich gestalten, da er

das Verfahren gemeinsam mit anderen Verbänden und Abstimmung mit den

Behörden entwickeln wird.


Gilt die Einweisung nur für den Ort, an dem sie stattgefunden hat oder überall?


Die Einweisung gilt generell, also nicht nur für einen Ort.


Was bedeutet, dass man nicht außerhalb der Sichtweite des Steuerers fliegen

darf?


Das ist in der neuen Luftverkehrsordnung sehr eindeutig geregelt: Der

Betrieb erfolgt außerhalb der Sichtweite des Steuerers, wenn das Modell

ohne besondere optische Hilfsmittel nicht mehr zu sehen oder seine Fluglage

nicht mehr eindeutig zu erkennen ist.


Darf ich mit Videobrille oder anderen optischen Hilfsmitteln fliegen?


Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Um zum Beispiel mit einer Videobrille

zu fliegen, darf das Modell nicht mehr als 250 Gramm wiegen. Ist es

schwerer, muss eine zweite Person das Flugmodell ständig in Sichtweite

haben, den Luftraum beobachten und den Piloten auf Gefahren hinweisen

können. In beiden Fällen gilt, dass die Modelle nicht höher als 30 Meter

fliegen dürfen.


Wenn ich beispielsweise mit einer Videobrille höher als 30 Meter fliegen

will, ist das dann gar nicht mehr möglich?


Doch, das geht wie vorher auch mittels Lehrer-Schüler-Betrieb.


Darf ich mit meiner Drohne/meinem Multikopter in meinem Garten fliegen?


Ja, das ist weiterhin möglich, sofern es die örtlichen Gegebenheiten

zulassen und die geltenden Gesetze in puncto Datenschutz eingehalten und

die Persönlichkeitsrechte Dritter gewahrt werden.


Muss ich mein Flugmodell jetzt kennzeichnen?


Ja. Ab 250 Gramm Abfluggewicht müssen alle Flugmodelle an sichtbarer Stelle

den Namen und die Anschrift des Eigentümers in dauerhafter und feuerfester

Beschriftung führen. Hier hat der DMFV bereits vorgeschlagen, dass eine

wasserfeste Beschriftung ausreichend wäre.