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Quellenangabe: http://www.pro-modellflug.de/referentenentwurf/#faq
Wenn die neue Luftverkehrsordnung so in Kraft tritt wie derzeit geplant,
ändern sich einige Dinge für Modellflieger. Hier die Antworten auf die
wichtigsten Fragen.
Benötige ich für den Modellfug jetzt eine Genehmigung?
Nein, Modellflug bleibt grundsätzlich genehmigungsfrei. Allerding gilt wie
schon vor der Änderung der Luftverkehrsordnung, dass in bestimmten Fällen
eine Aufstiegserlaubnis vorliegen muss. Zum Beispiel wenn das Modell mehr
als 5 Kilogramm Abfluggewicht hat, mit Verbrennungsmotor in einer
Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von Wohngebieten betrieben wird
oder für Flugmodelle aller Art auf oder in einer Entfernung von weniger als
1,5 Kilometern von der Begrenzung von Flugplätzen.“
Darf ich weiterhin über 100 Meter fliegen?
Prinzipiell ja, sofern es die örtliche Umgebung zulässt. Allerdings muss
man sich als Pilot von einem Flugmodellsportverein oder einem beauftragtem
Verband (wie dem DMFV) in die Regeln einweisen lassen und darüber eine
individuelle Bescheinigung („Kenntnisnachweis“) erlangen. Erst dann darf
man wie bisher über 100 Meter hoch fliegen.
Darf ich auf einem Modellflugplatzt mit entsprechender Aufstiegserlaubnis
über 100 Meter hoch fliegen?
Auch hier gilt: der Pilot muss einen entsprechenden Kenntnisnachweis haben.
An welche Vereine kann ich mich wenden, um mir eine Einweisung geben zu lassen?
Rechtzeitig bevor die Verordnung in Kraft tritt, wird es auf der Website
des DMFV Infos darüber geben, wie und wo der Kenntnisnachweis erworben
werden kann.
Kann ich mir den Kenntnisnachweis bereits jetzt holen?
Nein, das ist noch nicht möglich.
Muss ich für die Einweisung Mitglied in einem Verein sein?
Nein, das ist nicht nötig. Die beauftragten Verbände, zu denen der DMFV
gehört, können allen Modellflugsportlern eine Bescheinigung ausstellen.
Gibt es weitere Voraussetzungen, um den Kenntnisnachweis zu bekommen?
Derzeit sieht die Regelung vor, dass der Kenntnisnachweis erst ab einem
Alter von 14 Jahren ausgestellt werden kann. Der DMFV setzt sich aber dafür
ein, dass es Kindern und Jugendlichen auch unter 14 Jahren unter bestimmten
Voraussatzungen möglich sein wird, über 100 Meter zu fliegen.
Ich war über Jahre Mitglied in einem Modellflugverein, bin jetzt jedoch
ausgetreten. Muss auch trotz jahrelanger Flugerfahrung eine Einweisung
erfolgen?
Ja. Das gilt nicht nur für ehemalige, sondern auch für aktuelle
Vereinsmitglieder.
Kostet die Einweisung etwas?
Derzeit sieht die vom BMVI geplante Gebührenordnung vor, dass für den
Kenntnisnachweis 25,- Euro berechnet werden müssen. Der DMFV hat leider
keinen Einfluss auf diese Kosten, hat sich beim BMVI aber für eine
flexiblere Gestaltung eingesetzt.
Ist das Einweisungsprozedere aufwändig?
Konkrete Vorgaben für den Kenntnisnachweis gibt es noch nicht. Der DMFV
wird das Prozedere jedoch so unbürokratisch wie möglich gestalten, da er
das Verfahren gemeinsam mit anderen Verbänden und Abstimmung mit den
Behörden entwickeln wird.
Gilt die Einweisung nur für den Ort, an dem sie stattgefunden hat oder überall?
Die Einweisung gilt generell, also nicht nur für einen Ort.
Was bedeutet, dass man nicht außerhalb der Sichtweite des Steuerers fliegen
darf?
Das ist in der neuen Luftverkehrsordnung sehr eindeutig geregelt: Der
Betrieb erfolgt außerhalb der Sichtweite des Steuerers, wenn das Modell
ohne besondere optische Hilfsmittel nicht mehr zu sehen oder seine Fluglage
nicht mehr eindeutig zu erkennen ist.
Darf ich mit Videobrille oder anderen optischen Hilfsmitteln fliegen?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Um zum Beispiel mit einer Videobrille
zu fliegen, darf das Modell nicht mehr als 250 Gramm wiegen. Ist es
schwerer, muss eine zweite Person das Flugmodell ständig in Sichtweite
haben, den Luftraum beobachten und den Piloten auf Gefahren hinweisen
können. In beiden Fällen gilt, dass die Modelle nicht höher als 30 Meter
fliegen dürfen.
Wenn ich beispielsweise mit einer Videobrille höher als 30 Meter fliegen
will, ist das dann gar nicht mehr möglich?
Doch, das geht wie vorher auch mittels Lehrer-Schüler-Betrieb.
Darf ich mit meiner Drohne/meinem Multikopter in meinem Garten fliegen?
Ja, das ist weiterhin möglich, sofern es die örtlichen Gegebenheiten
zulassen und die geltenden Gesetze in puncto Datenschutz eingehalten und
die Persönlichkeitsrechte Dritter gewahrt werden.
Muss ich mein Flugmodell jetzt kennzeichnen?
Ja. Ab 250 Gramm Abfluggewicht müssen alle Flugmodelle an sichtbarer Stelle
den Namen und die Anschrift des Eigentümers in dauerhafter und feuerfester
Beschriftung führen. Hier hat der DMFV bereits vorgeschlagen, dass eine
wasserfeste Beschriftung ausreichend wäre.